Allgemeine Geschäftsbedingungen der Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Nachweis- und Vermittlungsleistungen der Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG gegenüber Kauf- und Mietinteressenten (Maklerkunden). Sie finden keine Anwendung auf Vertragsverhältnisse mit Verkäufern oder Vermietern, für die gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Mit der Anforderung eines Exposés und unter Kenntnis der angegebenen Provisionsregelung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieses Maklervertrags und werden vom Maklerkunden mit der Anforderung des Exposés anerkannt.
2. Vertraulichkeit / Weitergabeverbot
Die von der Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG übermittelten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalte, sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG zulässig. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter oder eine Person, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach diesen Bedingungen provisionspflichtig wäre, ist der Maklerkunde verpflichtet, der Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Provision zu leisten. Dem Maklerkunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche der Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleiben unberührt.
3. Angebote
Die Angebote der Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG erfolgen freibleibend und unverbindlich; Irrtum sowie Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben beruhen auf den uns erteilten Informationen, insbesondere von Verkäufern oder Vermietern. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt die Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG keine Haftung, es sei denn, der Fehler beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Es obliegt dem Maklerkunden, die Angaben und Objektinformationen eigenständig zu prüfen.
4. Entstehung des Provisionsanspruchs
Die Bekanntgabe der Objektadresse und/oder des Anbieters erfolgt unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionspflicht der Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG im Falle eines Kaufs, Tauschs oder einer Anmietung. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch die Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG ein Hauptvertrag über das benannte Objekt zustande kommt. Hierbei genügt bereits die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Kommt der Hauptvertrag zu anderen Bedingungen zustande oder betrifft er ein anderes Objekt des von der Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG nachgewiesenen Vertragspartners, bleibt der Provisionsanspruch bestehen, sofern das abgeschlossene Geschäft mit dem angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder nur unwesentlich davon abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere auch bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch anstelle von Kauf oder Miete.
5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird mit Abschluss des Kauf-, Tausch- oder Mietvertrags fällig. Die Provision ist nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG ist berechtigt, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne ihre Teilnahme, ist der Maklerkunde verpflichtet, die Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG unverzüglich über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags sowie über die für die Berechnung der Provision erforderlichen Daten zu informieren.
6. Höhe der Provision
Die Provision bemisst sich nach dem Gesamtkaufpreis bzw. der gesamten Miete. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Käuferprovision 3,57 % des wirtschaftlichen Kaufpreises, bzw. bei Gewerbemietobjekten 3,57 Monatsmieten, jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %). Bezieht sich der Kaufvertrag auf eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus im Sinne des § 656a BGB und wird die Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG für beide Vertragsparteien provisionspflichtig tätig, gilt der Halbteilungsgrundsatz: Beide Parteien schulden eine gleich hohe Provision.
7. Doppeltätigkeit
Die Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei (Verkäufer, Vermieter oder Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Im Fall einer Doppeltätigkeit verpflichtet sich die Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG zur Unparteilichkeit.
8. Vorkenntnis
Ist dem Maklerkunden das von der Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG angebotene Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Kalendertagen, mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, ist er verpflichtet, der Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass die Vorkenntnis nicht oder verspätet mitgeteilt wurde.
9. Haftungsbegrenzung
Die Haftung der Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässiges Verhalten ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
10. Informationspflicht nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Detlef Schoof Immobilien GmbH & Co. KG ist weder verpflichtet noch bereit, im Fall einer Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kiel.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Entsprechendes gilt, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, der andere jedoch wirksam ist. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht widerspricht.
Stand: April 2026



